Recht der Europäischen Union

Eine umfassende Rechtsberatung bei Großprojekten erfordert regelmäßig auch eine gründliche und sorgfältige Analyse der Rahmenbedingungen, die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergeben. Dabei sind zunächst die allgemeinen Grundsätze des sogenannten Primärrechts zu berücksichtigen, die in den maßgebenden europäischen Vertragswerken vorgegeben sind.

Darüber hinaus besteht für eine große Zahl von Rechtsbereichen auch auf der Ebene des sog. Sekundärrechts bereits ein spezielles europäisches Regelwerk, das die Anwendung und Auslegung des nationalen Rechts entscheidend mitbestimmt. Die einschlägigen Vorgaben können sich insofern aus einer Vielzahl von Richtlinien, Verordnungen und Beschlüssen der Organe der Europäischen Union ergeben.

Die Rechtsanwaltkanzlei Havas-Sághy und Partner berät hinsichtlich aller Fragestellungen des Rechts der Europäischen Union, die für eine erfolgreiche Realisierung von Projekten zu beachten sind. Wir verfügen dabei über eine langjährige Praxis in der rechtlichen und taktischen Beratung im europäischen Recht.

Unsere Beratungsleistungen umfassen beispielsweise:

§ Prüfung der Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze oder spezieller Einzelbestimmungen der Europäischen Union auf Projekte unserer Mandanten;

§ Prüfung der Rechtmäßigkeit von Vorhaben am Maßstab des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, namentlich einer Vereinbarkeit mit den Wettbewerbsregeln für Unternehmen;

§ Beratung von Mandanten im Hinblick auf laufende Verfahren zur Rechtsetzung durch die Organe der Europäischen Union;

§ Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen einer Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union in das nationale Recht von Ungarn;

§ Beratung betreffend Einleitung, Durchführung und möglichen rechtlichen Konsequenzen von Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission.